- die Zulassung der Wirkstoffe
Verordnung 1107/2009 EG,
- die Festsetzung der zulässigen Höchstgehalte in Lebensmitteln
(Verordnung 396/2005 EG) und im Trinkwasser (
Richtlinie 98/83/EG)
- der Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch die Wasserrahmenrichtlinie (
Richtlinie 2000/60/EG).
Die EU arbeitet seit geraumer Zeit an einem rechtlichen Instrumentarium, das die Anwendung und den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Alltag regulieren soll. Im Januar 2009 hat das EU Parlament eine
Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden diskutiert. Diese Richtlinie befindet sich in der Umsetzungsphase. Einen Überblick über die rechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene bietet die Webseite der
Europäischen Kommission. In Deutschland regeln das
Pflanzenschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen Anwendung, Vertrieb, Überwachung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die beiden gesetzlich verankerten Mindeststandards, die den direkten Einsatz durch den Landwirt/Anwender betreffen sind die
"Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz" und die Sachkunde. Die Überwachung von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln wird durch das
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die
europäischen Vorschriften zu den Rückstandshöchstgehalten geregelt.